Zweitschrift

 

Ihr Fahrzeug hat noch eine gültige HU, aber der HU Bericht ist nicht mehr vorhanden?

Kein Problem! Gerne stellen  wir Ihnen eine Zweitschrift aus.

Falls Sie selbst nicht Halter*in des Fahrzeugs sind, zum Beispiel weil sie das Auto gerade gekauft haben, benötigen Sie zur Legitimation die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) sowie den auf Ihren Namen ausgestellten Kaufvertrag.

Diese Leistung kann für die folgenden Fahrzeugtypen erbracht werden

  • PKW (Personenkraftwagen)
  • LKW (Lastkraftwagen)
  • Oldtimer (Kraftfahrzeuge ab 30 Jahre)
  • Wohnmobile
  • Kraftrad

 

« zurück