Untersuchungen nach §§ 41 und 42 BOKraft


Fahrzeuge, die zur gewerblichen Personenbeförderung genutzt werden, unterliegen aus guten Gründen besonderen Prüfkriterien. Darum hat der Gesetzgeber schon in den 1970-er Jahren eine spezielle Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr erlassen, die BO Kraft.

Darunter fallen Omnibusse, Taxis, Mietwagen mit Fahrer und Oberleitungsbusse. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese im Linien- oder im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden.

Diese Leistung kann für die folgenden Fahrzeugtypen erbracht werden

  • PKW (Personenkraftwagen)
  • LKW (Lastkraftwagen)
  • Oldtimer (Kraftfahrzeuge ab 30 Jahre)
  • Wohnmobile



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