H-Kennzeichen & Oldtimer­einstufung nach §23 StVZO


Seit dem Jahre 2006 ist es möglich, ein mindestens 30 Jahre altes Fahrzeug als Oldtimer einstufen zu lassen. Damit soll die Erhaltung kraftfahrzeugtechnischen, historischen Kulturgutes gefördert und unterstützt werden.

Mit der Oldtimereinstufung nach §23 StVZO gewährt der Verordnungsgeber eine pauschale Kfz-Steuer von derzeit 191,73 Euro pro Jahr für PKW und 46,02 Euro pro Jahr für Motorräder. Darüber hinaus gibt es weitere Vorteile wie z.B. der freien Einfahrt in Umweltzonen. Außerdem ist ein H-Kennzeichen bei vielen speziellen Oldtimerversicherern Voraussetzung für einen preisgünstigen Oldtimertarif.

Damit das H Kennzeichen tatsächlich nur erhaltenswerten Fahrzeugen zugeteilt wird, erfolgt die Einstufung nach §23 StVZO zuerst im Rahmen einer klassischen Hauptuntersuchung nach §29 StVZO und beinhaltet darüber hinaus Prüfpunkte wie Originalität und Pflegezustand.

Diese Leistung kann für die folgenden Fahrzeugtypen erbracht werden

  • PKW (Personenkraftwagen)
  • LKW (Lastkraftwagen)
  • Oldtimer (Kraftfahrzeuge ab 30 Jahren)
  • Wohnmobile
  • Kraftrad


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