Betriebssicher­heits­prüfung


Gewerblich genutzte Fahrzeuge unterliegen im Rahmen der Arbeitsschutzvorschriften einer besonderen Prüfpflicht, nämlich der Betriebssicherheitsprüfung (ehemals UVV) gemäß der DGUV Vorschrift 70.

Danach sind Firmenfahrzeuge bei Bedarf, mindestens einmal pro Jahr, durch einen Sachkundigen auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen.
Unter die Vorschrift fallen alle maschinell angetriebenen, schienenungebundenen Landfahrzeuge und deren Anhänger. Damit schließt die DGUV Vorschrift 70 auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellte Firmenfahrzeuge ein.

Gerne übernehmen wir diese Prüfung für Sie!

Diese Leistung kann für die folgenden Fahrzeugtypen erbracht werden

  • PKW (Personenkraftwagen)
  • LKW (Lastkraftwagen)
  • Oldtimer (Kraftfahrzeuge ab 30 Jahre)
  • Wohnmobile
  • Kraftrad
  • Anhänger
  • Fahrräder
  • Baumaschinen


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